Gebäude vs. Hausrat – Überschneidungen und Unterschiede | key4.ch

Hausrat- und Gebäudeversicherung: Das sind die Unterschiede

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03.03.2022 | 3 Minuten

Schäden am Eigenheim sind unschön und können teuer werden. Nur mit den richtigen Versicherungen halten Sie immerhin den finanziellen Schaden in Grenzen. Gebäude- und Hausratversicherung gehen Hand in Hand. Doch wo genau liegen die Unterschiede und Überschneidungen?

Die Unterschiede

Ganz kurz gesagt sind in der Hausratversicherung alle Sachen versichert, die zum Hausrat gehören. Also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Die Gebäudeversicherung hingegen deckt Schäden am Eigenheim, also am Gebäude selbst, inklusive fest angebauter Teile wie der Dachrinnen oder der Einbauküche.

Die Gemeinsamkeiten

Bei den versicherten Sachschäden und Gefahren haben die beiden Versicherungen viel gemeinsam: Schäden infolge von Feuer- und Elementarereignissen, Erdbeben, Diebstahl sowie Wasser- und Glasschäden. Darüber hinaus gibt es die sogenannten Kaskodeckungen: Dort können Sachschäden versichert werden, die eine andere Ursache haben als die oben genannten Gefahren, zum Beispiel Graffiti-Geschmier an Hauswänden (Gebäudeversicherung «Erweiterte Deckung») oder wenn Sie Ihr Tablet verlieren (Haushaltsversicherung «Hausratkasko»). Auch hier gilt die Faustregel, dass die Gebäudeversicherung jeweils für Schäden am Gebäude und die Hausratversicherung für Schäden am Hausrat aufkommt.

Die Überschneidungen

Keine Regel ohne Ausnahme: Gewisse Gefahren können in beiden Versicherungen versichert sein. Am besten lassen Sie sich von uns persönlich beraten, damit wir Ihre Versicherungen bei eventuellen Überschneidungen anpassen können. 

Gebäudehaftpflicht

Bei den meisten Versicherern kann die Gebäudehaftpflicht in die Privathaftpflichtdeckung integriert werden. Bei der Baloise ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Immobilie maximal drei Wohnungen enthält, nur für private Zwecke genutzt und mindestens eine Wohnung davon auch selbst bewohnt wird. In diesem Fall ist die Gebäudehaftpflicht in der Privathaftpflicht automatisch mitversichert und Sie müssen diese nicht noch separat über die Gebäudeversicherung abschliessen.

Sachversicherung: Diebstahl

Bei einem Einbruchdiebstahl oder -versuch ist die Beschädigung am Gebäude über die Gebäudeversicherung gedeckt, aber auch über den Hausrat mitversichert. Bei Letzterem kommt es allerdings auf die Versicherungssumme an – denn bei einem sehr kleinen Hausrat kann es zu einer Unterdeckung kommen. Deshalb empfehlen wir hier grundsätzlich die Gebäudeversicherung. Am besten stimmen Sie die für Sie optimale Lösung mit Ihrer Versicherungsberaterin oder Ihrem Versicherungsberater ab.

Sachversicherung: Glasbruch

Im Rahmen der Hausratdeckung kann das Gebäudeglas ebenfalls mitversichert werden, muss aber nicht. Dadurch würden auch Schäden an Gebäudeverglasungen, wie zum Beispiel an sanitären Einrichtungen (Lavabos, Badewannen) oder auch Glaskeramikkochfeldern, mitversichert. Da diese Sachen unter die Kategorie «fest mit dem Gebäude verbaut» gehören, sind sie aber auch in der Gebäudeversicherung über die Deckung «Gebäudeglas» versichert.

Infografik zur Gebäude und Hausratsversicherung

Beispiele Sachschäden: Welche Versicherung zahlt?

Ein Brand hat den obersten Stock unseres Hauses inklusive Inneneinrichtung und Dach zerstört.

Das Gebäude selbst, inklusive Dach, ist durch die Gebäudeversicherung gedeckt, die Inneneinrichtung durch die Hausratversicherung.

Eine Überschwemmung hat Teile der Garage sowie die komplette, darin gelagerte Briefmarkensammlung zerstört.

Für das Garagengebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung, für die Briefmarkensammlung die Hausratversicherung.

Bei uns zu Hause wurde eingebrochen, die Haustür und ein Fenster sind beschädigt. Ausserdem fehlen einige Wertgegenstände sowie Bargeld.

Bei Einbruchschäden an der Haustür und am Fenster kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Deckung «Diebstahl» in den Versicherungsschutz integriert ist. Ist dies nicht der Fall, springt die Hausratversicherung ein. Die Wertgegenstände sind über den Hausrat versichert, das Bargeld ebenfalls, im Rahmen der «Geldwerte» in der Hausratversicherung.

Ich habe einen schweren Gegenstand ins Waschbecken fallen lassen und jetzt ist das Lavabo kaputt.

Das Waschbecken ist entweder über die Deckung «Gebäudeglas» der Wohngebäudeversicherung oder über die Hausratversicherung versichert. Haben Sie beide Versicherungen abgeschlossen, klären Sie mit Ihrer Versicherungsberaterin oder Ihrem Versicherungsberater, ob es Überschneidungen gibt und Ihre Verträge entsprechend angepasst werden sollten.

Beispiele Haftpflichtschäden: Welche Versicherung zahlt?

Ein Ziegel hat sich von unserem Dach gelöst und das Auto der Nachbarin beschädigt.

Hier kommt zuerst die Gebäudehaftpflicht zum Zug. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall sofort Ihre Versicherung. Je Fall kann auch die Kaskoversicherung des Fahrzeugs für den Schaden aufkommen. Wer im Zweifelsfall zahlt, müssen Sie aber nicht selbst klären, das machen die Versicherer unter sich aus.

Ein Baum aus unserem Garten ist umgefallen und hat das Nachbarhaus beschädigt.

Das ist ein klarer Fall für Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung.

Gleiche Situationen wie oben, aber es wurde jemand dabei verletzt.

Auch hier wieder ein klarer Fall für die Gebäudehaftpflicht. Wie weiter oben im Text erwähnt, kann die Gebäudehaftpflicht bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern oder Ferienhäusern auch in die Privathaftpflicht integriert werden.

Ihr Eigenheim – gut geschützt

Wir begleiten Sie gerne Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Traum-Eigenheim. Zusammen mit unserem Partner Basler Versicherungen sorgen wir dafür, dass Sie die passende Versicherung für Ihre Immobilie finden.

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