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Renditeobjekt sanieren, ersetzen oder verkaufen – was sind Ihre Optionen?

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26.01.2022 | 6 Minuten

Knapp 52 Prozent der rund 481 000 Mehrfamilienhäuser in der Schweiz wurden gemäss Bundesamt für Statistik zwischen 1946 und 2000 erbaut, sind 2022 also zwischen 22 und 76 Jahre alt. Das ist insofern von Bedeutung, als dass bei Mehrfamilienhäusern die ersten Reparaturen meist nach 20 Jahren anfallen – und in der Regel nach 50 bis 70 Jahren eine umfassende Sanierung nötig ist, um die Bausubstanz zu erhalten.

Ebenfalls knapp mehr als die Hälfte dieser Mehrfamilienhäuser sind in Privatbesitz und werden als Renditeobjekt gehalten. Private können eine umfassende Sanierung meist nicht aus eigenen Mitteln finanzieren; bis die Investition amortisiert ist, dauert es Jahre oder gar Jahrzehnte. Was kostet eine sinnvolle Sanierung und lohnt sie sich finanziell? Auf welche Faktoren kommt es an? Was sind Ihre Optionen, gibt es bessere Alternativen? Wir liefern Ihnen die Grundlagen, damit Sie fundiert entscheiden können.

Beginnen wir mit Ihren Optionen

1. Fortführen

Sie vermieten die Wohnungen ohne Teil- oder Totalsanierung und halten das Gebäude mit möglichst wenig Aufwand in einem bewohnbaren Zustand. Sie beschränken sich auf Pinselrenovationen und ähnliche Instandhaltungsarbeiten (siehe auch Exkurs «Sanieren, Renovieren, Modernisieren … was ist was?»).

  • Bei dieser Option liegt die Optimierung der Rendite klar im Fokus und nicht der Werterhalt.
  • Sie wissen, dass durch den Verzicht auf werterhaltende Investitionen nicht nur der Wohnkomfort leidet, sondern auch die Bausubstanz. Das Gebäude altert schneller und muss früher total saniert oder abgerissen werden.
  • Weil Sie Ihre Mieten dem tieferen Komfort anpassen, ist Ihr Risiko von Leerständen gering: Sie werden immer Mieter finden, die lieber möglichst günstig als möglichst komfortabel wohnen.
  • Zwischen geringen Investitionen in die Instandhaltung und verlottertem oder gar baufälligem Zustand verläuft ein schmaler Grat. Ersteres ist anzustreben, Letzteres unbedingt zu vermeiden.
  • Wenn Sie wissen, dass Sie das Haus in absehbarer Zeit abreissen oder als Abbruchobjekt verkaufen werden, können Sie von der Fortführung auf Abbruchbewirtschaftung wechseln. Sie optimieren Ihre Rendite weiter, indem Sie das Gebäude nicht mehr instand halten, sondern nur noch das Nötigste kostengünstig reparieren. Sie ersetzen beispielsweise defekte Geräte nicht durch neue, sondern durch gebrauchte. Defekte Leitungen werden Auf-, nicht Unterputz repariert.

2. Teil- und Totalsanierung

Diese Option umfasst die Instandhaltung ebenso wie die Instandsetzung des Gebäudes oder einzelner Bauteile mittels Teil- oder Totalsanierung.

Instandhaltung bewahrt den Sollzustand, also die Funktionsfähigkeit des Gebäudes resp. einzelner Bauteile durch einfache, regelmässige Massnahmen. Anders die Instandsetzung, welche den Gebrauchsnutzen wieder herstellt, indem defekte Bauteile repariert oder ersetzt werden. Dies dient auch dem Werterhalt.

Ziel der Sanierung ist es, Ihre Liegenschaft ganz oder teilweise wieder in einen neuwertigen Zustand zu bringen. Im Rahmen einer Sanierung können auch Modernisierungsarbeiten ausgeführt werden, mit denen Sie den Gebrauchswert Ihrer Liegenschaft nachhaltig verbessern. Darunter fallen auch energetische Sanierungen.

Teilsanierungen erfolgen in der Regel in bewohntem Zustand. Je nach Umfang der geplanten Sanierung kann es interessanter sein, die Arbeiten in mehreren Bauetappen über einen Zeitraum von mehreren Jahren durchzuführen. Aufgrund der Steuerprogression ist es attraktiver für Sie, die Baukosten über mehrere Jahre zu verteilen, anstatt diese auf einmal abzuziehen.

  • Während Teilsanierungen haben Sie auch während der Bauarbeiten (reduzierte) Mieteinnahmen. Je nach Grad der Beeinträchtigung haben Ihre Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion – es ist deshalb in Ihrem Interesse, die Arbeiten möglichst schnell, aber dennoch gründlich zu erledigen.
  • Bei etappierten Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit einem Bauspezialisten einen Sanierungsplan auszuarbeiten. In der ersten Etappe wird im Normalfall die Gebäudehülle saniert (Fassade, Fenster, Dach), in der zweiten das Innere sowie die Heizung. Während der Aussensanierung können die Mieter ihre Wohnungen ohne Beeinträchtigung benutzen; entsprechend gering – falls überhaupt – wird die Mietzinsreduktion ausfallen.
  • Bei einer Sanierung in Etappen fallen gewisse Grundkosten zwei Mal an: Gebühren, Vorbereitungsarbeiten, Gerüste, Baukrane und Ähnliches. Das erhöht zwar Ihre Kosten, andererseits sparen Sie Steuern und können die Mietzinse aufgrund der Wertsteigerung in zwei Etappen anpassen.
  • Eine Teilsanierung der bewohnten Liegenschaft kostet Sie weniger als eine Totalsanierung mit Leerkündigung. Allerdings werden Sie die bestehenden Mietverträge auch weniger anpassen können: Der Ersatz bestehender Bauteile – zum Beispiel einer Küche – durch neue dient dem Werterhalt und nicht der Wertsteigerung. Die Kosten lassen sich deshalb nicht oder nur teilweise auf den Mietzins abwälzen.
  • Eingriffe in die Bausubstanz wie Aufstockungen oder Veränderungen der Grundrisse sind in einem bewohnten Haus sehr aufwendig. Eine Totalsanierung erfordert deshalb in der Regel eine Leerkündigung (oft auch «Sanierungskündigung» genannt).
  • Die Kosten einer Totalsanierung lassen sich zu einem grossen Teil als Wertsteigerung über den Mietzins finanzieren. Bedenken Sie aber, dass Ihre Liegenschaft nach einer Totalsanierung zwar so gut wie neu, trotz allem aber 50 Jahre alt ist. Um Ihre Kosten zu amortisieren, müssen Sie den Mietzins auf ein Niveau anheben, auf dem Ihre Konkurrenz nicht wie bisher aus anderen 50-jährigen Gebäuden besteht, sondern aus Erstvermietungen oder sehr neuen Mehrfamilienhäusern mit entsprechend moderneren Grundrissen, attraktiveren Küchen und Nasszellen, variableren Räumen und so weiter.
  • Die Urteile von Schlichtungsstellen für Mietstreitigkeiten deuten gerade bei energetischen Sanierungen auf einen Interessenskonflikt zwischen Mietern und Vermietern hin. Als Vermieter wollen Sie Ihre Liegenschaft für die nächsten 30 Jahre fit machen und nach Möglichkeit von Minergie-Fördergeldern und Subventionen profitieren. Der Schweizerische Hauseigentümerverband HEV ist überzeugt, dass ein Grossteil der Mietenden nicht bereit ist, für energetische Sanierungen tiefer in die Tasche zu greifen. Nach Ansicht des HEV akzeptieren Mieterinnen und Mieter nach einer Sanierung einen deutlich höheren Mietzins für eine modernere Küche oder einen grösseren Balkon – nicht aber für energetische Massnahmen.
  • Eine Totalsanierung bis auf den Rohbau ist nur möglich, wenn das Haus nicht bewohnt ist – es braucht also in der Regel eine Leerkündigung. Lassen Sie sich von einem Baurechtsspezialisten beraten, welche Fristen und formalen Vorgaben Sie einhalten müssen.
  • Durch die Leerkündigung entsteht ein Prozessrisiko. Eine einzelne Mietpartei kann durch Fristerstreckungsgesuche das Bauprojekt um bis zu vier Jahre verzögern. Um in dieser Zeit der Ungewissheit weiterhin gewisse Mieteinnahmen zu haben, müssen Sie Ihre Liegenschaft zwischenvermieten – und riskieren so weitere Verzögerungen. Im schlimmsten Fall brauchen Sie ein neues Baugesuch und müssen die Sanierung neu kalkulieren – ohne zu wissen, ob nicht weitere Einsprachen das Projekt noch weiter verzögern.

Exkurs: Sanieren, Renovieren, Modernisieren … was ist was?

Die Begriffe im Zusammenhang mit Bausanierungen wuchern wild und sind nicht selbsterklärend. Hier eine Übersicht zum besseren Verständnis:

  • Die Hauptunterscheidung besteht zwischen erhaltenden und erneuernden Massnahmen.
  • Instandhaltung bezeichnet alles, was den Gebrauchsnutzen der Immobilie mit einfachen Mitteln bewahrt (also nicht wieder herstellt) – also zum Beispiel eine Wohnung neu streichen.
  • Als Erneuerung gelten alle Sanierungsarbeiten, mit denen das ganze Gebäude (Totalsanierung) oder einzelne Bauteile (Teilsanierung) instand gesetzt, also in einen Zustand gebracht wird, der mit dem ursprünglichen Neubau vergleichbar ist.
  • Eine Instandsetzung bezweckt den Werterhalt und die Wiederherstellung des Gebrauchsnutzens durch Reparatur oder Austausch defekter Bauteile. Verbesserungen gegenüber dem Originalzustand fallen nicht unter den Begriff Sanierung.
  • Eine nachhaltige Verbesserung gegenüber dem Originalzustand gilt als Modernisierung und nicht als Sanierung. Darunter fallen kurioserweise auch Massnahmen zur Einsparung von Heizenergie oder Wasser – also just das, was gemeinhin als «energetische Sanierung» bezeichnet wird.
Mann der eine Wand streicht
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3. Verkaufen

Sie können oder wollen weder eine Totalsanierung noch einen Ersatzneubau finanzieren? Sie sehen nicht, wie Sie die Kosten einer Sanierung amortisieren und trotzdem eine Rendite erzielen können? Sie fürchten, dass steigende Zinsen zu starken Wertkorrekturen führen und Ihr Eigenkapital nicht ausreicht? Dann können Sie den Verkauf Ihrer Liegenschaft in Betracht ziehen.

  • Finden werden Sie eine Käuferin oder einen Käufer auf jeden Fall – zumindest gemäss dem Best-Owner-Prinzip, das Andreas Loepfe, langjähriger Leiter des CUREM, Center for Urban Real Estate Management an der Universität Zürich, entwickelte. Es besagt, dass die Wertschöpfung einer Liegenschaft dann am grössten ist, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin zu den spezifischen Qualitäten dieser Liegenschaft passt. Ihr MFH wird also über kurz oder lang genau den Käufer finden, der exakt das sucht, was Sie nicht mehr wollen. In letzter Konsequenz spielt der Zustand des Gebäudes also keine Rolle.
  • Das lässt Ihnen für die Zeit bis zum Verkauf alle Optionen offen: Sie werden für ein 10 Jahre altes MFH genauso eine kaufende Partei finden wie für eines, das nach 10 Jahren Abbruchbewirtschaftung wirklich abbruchreif ist. Für eine lokale Baufirma kann beispielsweise auch eine baufällige Liegenschaft interessant sein, da sie Totalsanierung oder den Neubau zu Selbstkosten kalkulieren kann.
  • Je nach Zustand und Standort lockt nicht die Immobilie einen Käufer, sondern das Potenzial des Grundstücks.
  • Und dieser Best Owner wird auch der oder die Meistbietende sein, denn für ihn oder sie hat die Liegenschaft einen höheren Wert als für alle anderen. Sie brauchen nur etwas Geduld, bis Ihr MFH seinen idealen Besitzer oder seine ideale Besitzerin gefunden hat.
  • Entscheidend ist – wie bei allen Immobilien – die Lage. In Randregionen mit hohem Leerstand wird der Best Owner länger oder sogar sehr lange auf sich warten lassen.
  • Der effektive Wert Ihrer Liegenschaft hängt einzig davon ab, wie viel jemand bereit ist, dafür zu bezahlen.

4. Abbrechen und neu bauen

Sie brechen Ihr MFH ab und erstellen einen Ersatzneubau. Sie haben dadurch den grössten Gestaltungsspielraum und können das Haus so planen, dass es künftigen Anforderungen entspricht. Weder statisch noch bauphysikalisch müssen Sie auf bestehende Strukturen Rücksicht nehmen. Jedoch muss im Voraus genaustens geprüft werden, ob sich die Bauvorschriften und Ausnutzungsziffern für Ihr Grundstück verändert haben. Unter Umständen haben sich diese zu Ihrem Nachteil entwickelt und das neue Gebäude darf nicht mehr gleich attraktiv (in Bezug auf Wohnfläche, Stockwerkhöhe etc.) gebaut werden wie das aktuell bestehende. In diesem Fall kann eine Totalsanierung auch längerfristig rentabler sein.

Weiter wichtig zu beachten:

  • Unterschätzen Sie die Risiken der Leerkündigung nicht – wie bei der Totalsanierung besteht ein Prozessrisiko. Mieter haben ein Recht auf Fristerstreckungsgesuche, welche eine Bauverzögerung zur Folge haben können. Wichtig: Schliessen Sie ein Jahr vor Baubeginn nur noch befristete Mieterverträge ab und setzen Sie einen Passus in den Mietvertrag, der definiert, dass es sich um ein Abbruchobjekt handelt und die Mieter akzeptieren, dass es keine Fristerstreckung gibt.

Sie planen eine energetische Sanierung?

Wir belohnen nachhaltige Renditeliegenschaften mit einem finanziellen Vorteil.

Verschiedene Personen auf einem Baugerüst
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Wann ist welche Option zu bevorzugen?

Investitionen beziehen sich immer und ausschliesslich auf die Zukunft. Es hängt also von Potenzialen und Perspektiven ab, ob sich eine Investition in Ihr Renditeobjekt lohnt. Der Schweizerische Hauseigentümerverband HEV hat eine einfache, pragmatische Faustregel entwickelt, mit der Sie die richtige Strategie für Ihre Liegenschaft entwickeln. Um sie zu finden, sind zwei Faktoren relevant: erstens der aktuelle Zustand Ihres MFH und zweitens Ihre Einschätzung der künftigen Entwicklung des Standorts.

  • Bausubstanz: Wie gut ist die Bausubstanz der Immobilie? In welchem Zustand befindet sie sich? Wie alt ist das Gebäude, wie hoch ist der Sanierungsbedarf? Lassen sich Grundriss und Raumaufteilung an aktuelle Bedürfnisse anpassen? Entspricht die Ausnutzung heutigen Vorschriften, ist sie höher oder gibt es noch Potenzial?
  • Marktpotenzial: Wo steht das MFH (Stadt, Agglomeration, Dorf, strukturschwache Randregion?), und wie beurteilen Sie die Perspektiven des Standorts? Erwarten Sie Wachstum, Stagnation oder Abwanderung? Verkehrsanbindung des Standorts? Ist, bleibt oder wird der Standort für Arbeitgeber attraktiv (Infrastruktur, Bodenpreise, Steuern, Wirtschaftsförderung usw.)? Entstehen neue Arbeitsplätze oder wandern Arbeitgeber ab? Wie wird sich das direkte Umfeld entwickeln; werden Wohnhäuser gebaut, saniert oder nur noch genutzt; gibt es Leerstände oder ist die Nachfrage höher als das Wohnungsangebot? Steigen oder stagnieren Mieten und Bodenpreise?

Bedenken Sie möglichst viele Aspekte und antworten Sie ohne Zwischentöne mit gut/schlecht. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, wenn Sie die Bausubstanz nicht richtig beurteilen können. Informationen für eine fundierte Einschätzung des Potenzials finden Sie online sowie bei Verbänden, Behörden und spezialisierten Unternehmen.

Bausubstanz

Marktpotenzial

Strategie

Option

gut

gut

Wert steigern. Gute Substanz und Perspektiven rechtfertigen Investition.

Totalsanierung

gut

schlecht

Wert erhalten oder leicht steigern. Gute Bausubstanz erlaubt moderate Investition.

Teilsanierung

schlecht

gut

Potenzial nutzen. Gutes langfristiges Marktpotenzial legitimiert Investition in Neubau. Falls Ausnutzung kleiner als Altbau: Verkauf als Exit-Strategie.

Abriss und Ersatzneubau
oder Verkauf

schlecht

schlecht

Rendite optimieren. Nur in die Erhaltung der Gebäudefunktionen investieren.

Fortführen (ohne
Sanierung vermieten)

Drei Fragen an den Fachmann – Dr. Matthias Holzhey

Private Besitzer von Renditeobjekten investieren ihr eigenes Geld, Pensionskassen das ihrer Destinatäre. Erkennen Sie einen Unterschied zwischen privaten und institutionellen MFH-Besitzern hinsichtlich Renovations-, Instandsetzungs- und Sanierungsverhalten?
Matthias Holzhey: Private MFH-Eigentümer sind eher zögerlich bei Renovationsentscheiden. Einerseits sind Sanierungen sehr kapitalintensiv und können zu längeren Mietzinsausfällen führen, andererseits erfordert der ganze Prozess viel Know-how und Vertrauen in die Baupartner. Für institutionelle Eigentümer gehören Sanierungen zum Tagesgeschäft. Liquiditätsüberlegungen sind dabei eher zweitrangig, was zählt, sind mögliche Aufwertungsgewinne und höhere langfristige Mieteinnahmen.

Gibt es einen idealen Zeitpunkt für Totalsanierung bzw. Abriss/Neubau?
Die Kosten-Nutzen-Rechnung hängt stark von der Bausubstanz, den vorhandenen Grundrissen und möglichen Veränderungen bei der Ausnützung des Grundstücks ab. Zudem spielt das erzielbare Mietpreisniveau nach Sanierung eine entscheidende Rolle. In den Städten zahlen sich Renovationen daher viel stärker aus als in der Peripherie.

Wenn irgendwo ein MFH zum Verkauf steht, bieten Pensionskassen gegen private Anleger – und sitzen meist am längeren Hebel. Hängt das auch mit dem Tiefzinsumfeld zusammen? Wird die Nachfrage nach Immobilien einbrechen und zu einem Wertverlust führen, wenn 10-Jahres-Eidgenossen wieder besser rentieren als eine Renditeliegenschaft?
Pensionskassen befinden sich aufgrund der Nullverzinsung bei Obligationen in einem Anlagenotstand, sodass sie relativ viel Geld in Immobilien investieren. Gerade an Spitzenlagen ist bei institutionellen Anlegern die Zahlungsbereitschaft für Immobilien sehr hoch. Die Preise solcher Mehrfamilienhäuser haben sich mittlerweile denn auch an das tiefe Zinsniveau angepasst. Würden die Zinsen steigen, wären schnell Wertberichtigungen von 20 Prozent und mehr zu erwarten. In der Praxis hängt aber natürlich viel von der Geschwindigkeit eines Zinsanstiegs und der Mietpreisentwicklung in einem solchen Szenario ab.

Dr. Matthias Holzhey ist im UBS Chief Investment Office verantwortlich für das Research zum Schweizer Immobilienmarkt. Er veröffentlicht u.a. vierteljährlich den UBS Swiss Real Estate Bubble Index und Prognosen zur Entwicklung der Hypothekarzinsen. Ein weiterer Fokus seiner Arbeit liegt auf Investmentempfehlungen an Kundinnen und Kunden für Schweizer Immobilienfonds. Er hat an der Universität Zürich in Volkswirtschaft doktoriert mit Schwerpunkt empirischer Makro- und Regionalökonomie.


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