Ein besonderes Augenmerk in Verträgen sollte auf die Mängelhaftung gelegt werden. Bauunternehmer versuchen gern mal, im Kleingedruckten ihre Garantiepflicht an Subunternehmen abzutreten. Das würde in der Praxis bedeuten: Muss tatsächlich ein Mangel gerügt werden, so kann sich der Käufer nicht an eine einzige Firma oder Person wenden, sondern muss sich direkt mit mehreren Handwerkern und Zulieferern auseinandersetzen. Das kann sehr zäh werden.
Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass der Kaufvertrag keine Klausel enthält, nach der der Käufer erst die Schlüssel ausgehändigt bekommt, wenn sämtliche Rechnungen beglichen sind. Besonders bei Streitigkeiten zur Übernahme von Rechnungen aufgrund von Mängelbehebungen könnte es zu bösen Überraschungen kommen.
Bereits vor Baubeginn sollte deshalb geprüft werden, ob die entsprechenden Versicherungen vorliegen. Dazu zählt die sogenannte Bauwesenversicherung. Diese kann als Vollkasko-Versicherung betrachtet werden und übernimmt unter anderem die Kosten bei Bauverzögerung sowie für unvorhergesehene Beschädigungen des Bauobjekts. Ebenfalls versichert sind verdeckte Schäden, die schon während des Bauens entstehen, aber erst nach der Fertigstellung der Immobilie zum Vorschein kommen.