Den Ruhestand geniessen, im eigenen Haus – viele Seniorinnen und Senioren blicken der Zeit nach dem Arbeitsleben zweifelsohne positiv entgegen. Sie freuen sich darauf, die freie Zeit daheim zu verbringen, verbunden mit dem guten Gefühl, mit der eigenen Immobilie gut vorgesorgt zu haben.
Doch manch Pensionierter wird erst spät durch einen Hinweis der Hausbank darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem tieferen Renteneinkommen die Tragbarkeitsrichtlinien nicht mehr erfüllt werden. Da sich mit Beginn des Ruhestands die Einkünfte verringern, führen viele Kreditgeber zum Pensionierungszeitpunkt eine detaillierte Tragbarkeitsrechnung durch. Konkret lautet daher die zentrale Frage für jeden angehenden Ruheständler: Ist die aktuelle Hypothek auch mit dem Renteneinkommen – welches oftmals niedriger ist – tragbar?
Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten dürfen nach wie vor ein Drittel des (Renten-)Einkommens nicht überschreiten, um die Tragbarkeit zu gewährleisten. Allerdings schrumpft das Einkommen, wenn es mit dem Renteneintritt durch Bezüge der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Pensionskasse oder Kapitalauszahlungen ersetzt wird. In der Regel wird von einer Reduktion des Einkommens um rund 30% ausgegangen. Zudem belehnen Hypothekaranbieter Eigenheime ab dem Pensionsalter nur noch zu maximal 65%, statt wie zuvor mit 80%.
Die folgende Tabelle veranschaulicht die Situation vor und nach der Pensionierung: