Im ersten Halbjahr 2021 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) erneut über das Dossier beraten. In wesentlichen Fragen ist derzeit kein Konsens in Sicht, etwa bei den Schuldzinsabzügen, die künftig noch zulässig sein sollen.
Die Mehrheit der Kommission verständigte sich zum einen auf die Abschaffung des Eigenmietwerts, forderte aber zum anderen die vollständige Streichung von Schuldzinsabzügen. Gemäss diesem Vorschlag könnten dann höchstens noch Ersterwerber von Wohneigentum in kleinem Umfang und für eine befristete Zeit Hypothekarzinsen abziehen. Für alle anderen gäbe es gar keinen Schuldzinsabzug mehr, auch nicht für Private mit Ferienwohnungen oder für Eigentümer mit vermieteten Wohnungen.
Die letzten Stellungnahmen seitens des Bundesrates im August 2021 und der zuständigen Kommission im Ständerat zeigen, dass die Meinungen nach wie vor weit auseinander gehen. So gibt es weder beim künftigen Schuldzinsabzug einen Konsens noch bei der Frage, ob der Eigenmietwert auch für Ferienimmobilien abgeschafft werden soll.
Ob der Systemwechsel tatsächlich kommt, bleibt damit offen. Die parlamentarischen Beratungen und eine darauf möglicherweise folgende Volksabstimmung könnten sich noch weitere zwei oder drei Jahre hinziehen. Die Zukunft rund um die Thematik ist demnach noch ungewiss.